Die DSGVO und das Recht auf Vergessen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt strenge Regeln für die Verwaltung personenbezogener Daten fest. Die meisten Vorschriften dürften sich mit wenig Aufwand umsetzen lassen – allein das Recht auf Vergessen könnte für viele Unternehmen eine größere Herausforderung sein.